Termine

Der Vorstand des Fischereivereins Ternitz- Schwarzatal wünscht für die Saison 2025 ein kräftiges Petri Heil.

Tageskarten können je nach Wasserführung der Schwarza ab 01.Mai 2025 beim Vorstand beantragt werden.

 

Fischereiverein Ternitz
Wilkommen auf der Homepage des Fischereivereines Ternitz Schwarzatal
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Vorstand

Ing. Klaus Faymann, BA

Obmann

Talsiedlung 23
2840 Petersbaumgarten
mobil: 0670 4099471
klaus.faymann@gmx.at

Josef Bierbaumer

Obmann Stv.

Uferstrasse 317
2823 Pitten
mobil: 0699 12556574
mjb@aon.at

Horst Gruber

Kassier

Haldenweg 20
2640 Gloggnitz
mobil: 0680 2008206
h.gruber@bfinoe.at

Ing . Thomas Trimmel

Kassier Stv.

Feldgasse 30
2733 Grünbach
mobil: 0676 4740182
info@trt-metalltechnik.at

Dr. Johannes Lechner

Schriftführer

Brunnengasse Nr. 20
2451 Hof am Leithaberge
mobil: 0699 12634272
dr.lechner.chir@gmx.net

Gerald Hofbauer

1. Schriftführer Stv.

Gartengasse 18
2630 Ternitz
mobil: 0650 7495370
office@steinwerk.at

Franz Wimmer

2. Schriftführer Stv.

Birkenstraße 5
2620 Wartmannstetten, Weibnitz
mobil: 0664 4769992
wimmer-franz@hotmail.com

Christian Rasner

Ortsstraße Nr. 16
2620 Natschbach-Loipersbach
mobil: 0676 9373066
christian.rasner@gmx.at

Das Revier

Das Revier Schwarza HII/2 ist in 5 Revierabschnitte eingeteilt:

Revierabschnitt 1 : Wehranlage Gloggnitz/Bahnhof bis Putzmannsdorfer Brücke sowie Putzmannsdorfer Kanal ( Burkardt Kanal )

Revierabschnitt 2 : Putzmannsdorfer Brücke bis Wimpassing/Fußgängerbrücke Maretgasse (Beginn Schonstrecke)

Revierabschnitt 3 : Fußgängerbrücke Maretgasse bis Wehranlage Ternitz Stadion/Kläranlage

Revierabschnitt 4 : Trockenstrecke zwischen Ternitz und Peischinger Wehranlage sowie Dunkelsteiner und Neunkirchner Kanäle

Revierabschnitt 5 : Trockenstrecke Peischinger Wehr bis zum Zusammenfluß mit Pitten sowie Kehrbach bis Reviergrenze

Revierabschnitt 1
Revierabschnitt 3
Revierabschnitt 2
Revierabschnitt 4
Revierabschnitt 5

Jahreskarten

Die Ausgabe der Jahreslizenzen findet am 14.03.2025 um 17.00 Uhr im Gasthof Lambrechter in Putzmannsdorf statt.

Die Jahreslizenz 2025 kostet € 900 und ist von 16. März bis zum 31. Dezember gültig.

WICHTIG: Die Lizenz kann nur ausgegeben werden, wenn die Lizenzgebühr bis zum Datum, der in der Information zum Jahreskartenbezug genannten Zahlungsfrist, einbezahlt, der Fangbericht des Vorjahres abgegeben wurde und der Nachweis der Einzahlung für den Landesfischereibeitrag vorliegt.

Tageskarten können ab 1. Mai zum Preis von € 100 beim Vorstand gelöst werden.

Befischen Sie das Revier zum ersten Mal, ist ein 2-3 stündiges Guiding durch ein Vorstandsmitglied zwingend. Als Aufwandsentschädigung für das Guiding sind € 50 zu entrichten. Die Kosten für eine Tageserstlizenz beträgt daher € 150. Dabei wird mit Ihnen das Revier befahren und die revierrelevanten Informationen weitergegeben.

Die Tageskarten sind nach Ablauf des Fischtages ausgefüllt an den ausstellenden Vorstand zu retournieren/zurückzusenden.

Fischereiordnung

Jahreslizenzen 2025

Jugendkartenregelung 2025

Tageslizenzen 2025